Willkommen in Wien

Erkunden wir gemeinsam diese wunderschöne Stadt...

Als Voraussetzungen für die Teilnahme an Führungen durchgeführt von GabiTours gelten die jeweils zum Führungsdatum gültigen Coronamaßnahmen in Wien. Der Nachweis wird direkt vor Führungsbeginn kontrolliert.  Stand 06.05.2022

Bitte beachten Sie, dass wir die hier zur Verfügung gestellten Informationen oft auf Grundlage von Pressekonferenzen und Zeitungsberichten erstellen/ bearbeiten müssen, da die Verordnungen meistens erst direkt zur Gültigkeit zur Verfügung gestellt werden und dann erst aufgearbeitet werden. Unsere Seite hier stellt immer nur ein zusätzliches Service und eine Momentaufnahme dar und erhebt keinen Anspruch auf stete Aktualität und Vollständigkeit.
Aktuelle Informationen und Änderungen entnehmen wir derzeit alle aus den Medien, sofern von der Regierung bereits online zur Verfügung gestellt, finden Sie Veröffentlichungen unter diesem Link.
alle Informationen wurden folgenden Webseiten entnommen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-G-Regel.html
https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
https://coronavirus.wien.gv.at/oeffentliches-leben/#SozialesLeben_q1

Seit 16.04.2022 sind die gesetzlichen Covid-Maßnahmen für Führungen ausgesetzt. Somit gibt es derzeit keine Auflagen! Bitte beachten Sie, dass bei zukünftigen Terminen gegebenenfalls die dann gültigen Auflagen gelten werden.

Gültig für unsere Führungen ab 19.02.2022 bis 16.04.2022: 3G Regel Wien

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)

Für geimpfte Personen gilt:

  • Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
    • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
    • Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage
  • Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
    • Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 180 Tage gültig.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Genesene, die vollständig immunisiert sind, werden 3-fach Geimpften gleichgestellt. Die Corona-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Für getestete Personen gilt:

  • PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahre 48 Stunden.
  • Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.

Für Bereiche, in denen für Erwachsenen die 2G-Regel gilt, gelten für ungeimpfte Kinder folgende Regeln:

  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen 3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den Tagen 6 und 7  (wie beim „Ninja-Pass“ während der Schulzeit).
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet).  Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für sich.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können gelten folgende Nachweispflichten:

  •  PCR Test 48h
  • und ärztliches Attest

Sie benötigen keinen entsprechenden 3G Nachweis, sondern müssen lediglich einen negativen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test), dessen Probenahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. Das Vorliegen des Ausnahmegrunds ist durch eine – von einer bzw. einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin bzw. Arzt – ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.

Allgemeines
Bitte erscheinen Sie zu dem von Ihnen gebuchten Führungstermin nur, wenn Sie keine Symptome haben, die auf eine COVID-19 Infektion hinweisen, sie sich gesund fühlen, keinen Kontakt zu nachweislich positiv auf COVID-19 getestete Personen hatten, nicht unter verordneter Quarantäne stehen und nicht selbst positiv auf COVID-19 getestet wurden.

Erscheinen Sie zu den von Ihnen gebuchten Termin mit Symptomen, die möglicherweise auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten oder können die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, sind wir verpflichtet Ihnen in Bezug auf diesen Hinweis die Teilnahme an der Führung zu verweigern.

Wir freuen uns, dass wir nun wieder Führungen anbieten können, wenn auch mit Auflagen. Bitte unterstützen Sie uns dabei diese einzuhalten, sodass wir Ihnen unsere Führung weiterhin anbieten können.

Herzliche Grüße,
Ihr GabiTours Team