AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 12.10.2022

1 – Bei Ticketbuchungen für Programmführungen

1.1 Gültigkeit
Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Ticktes zustande. Online-Käufe von Tickets sind ausschließlich nur möglich, wenn ausdrücklich die Reservierung und damit die gültige Buchung der Plätze vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Kunden beauftragt ist, sodass die Plätze auch freigehalten werden können. Der Kunde verzichtet damit bei online-Kauf ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht. Alle vereinbarten Bedingungen gelten, auch wenn ein Tickethändler oder Veranstalter Tickets für unsere Führungen verkauft, als mit dem Kunden vereinbart.

1.2 Durchführbarkeit der Führung
Wenn die Führung der Erlaubnis einer verwaltenden Instanz bedarf (z.B. bedarf die Führung „Der Zentralfriedhof bei Nacht“ der Erlaubnis durch die „Friedhöfe Wien“), ist diese immer Voraussetzung für die Durchführung der Führung. Sollte diese Genehmigung, auch wenn kurzfristig, entzogen werden, oder die Mindestanzahl von 15 Teilnehmern bis 24 Stunden vor dem Termin nicht erreicht werden, sodass die Führung nicht stattfinden kann, wird der Ticketpreis seitens des Veranstalters rückerstattet und die Führung abgesagt. Ebenso wird bei Nicht-Durchführbarkeit durch höhere Gewalt oder anderen Hinderungsgründen, die nicht von GabiTours mit zumutbarem Aufwand abwendbar sind, verfahren. Als unzumutbar gilt jedenfalls, wenn der Aufwand die Ticketeinnahmen übersteigt. Auf die Erhebung sonstiger Ersatzansprüche verzichtet der Ticketkäufer ausdrücklich.

1.3 Kundenstorno
Ein Recht auf Rücknahme oder Termintausch der Tickets besteht nicht. Die Weitergabe der Tickets ist erlaubt, jedoch muss der Veranstalter davon in Kenntnis gesetzt werden, die Namen der neuen Ticketbesitzer sind dem Veranstalter bekannt zu geben, die Bedingungen für die Teilnahme sind dem neuen Ticketbesitzer vom Ticketverkäufer zur Kenntnis zu bringen und von diesem zu akzeptieren, andernfalls haftet der Ticketverkäufer dem neuen Ticketbesitzer gegenüber für Forderungen, die aus Nichtkenntnis der Bedingungen entstanden sind.

1.4 Ermäßigte Ticktes
Ermäßigte Tickets sind nur für Ermäßigungsberechtigte gültig und berechtigen nur zur Teilnahme, wenn die Bedingungen für die Ermäßigung erfüllt sind. Zum Nachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Führung mitzubringen.

1.5 Ergänzende Bedingungen
Für diverse Führungen ist es notwendig zusätzlich spezifische Bedingungen zu vereinbaren. Auf diese wird bei Ticketkauf hingewiesen und der Käufer erklärt sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. Diese Bedingungen sind immer als Ergänzungen zu diesen AGB zu verstehen und können gewährte Rechte zusätzlich eingrenzen. Sollte es in der Auslegung zu einer Interpretation kommen, die einen Widerspruch feststellt, gilt hier stets die strengere Festlegung sowie umfassendere Verpflichtung für den Kunden.

2 – Bei Buchungen individueller privater Führungen

Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung / von Führungen einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

2.1 – Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern mündlich, schriftlich oder fernschriftlich vereinbart wurde. Alle vereinbarten Bedingungen gelten, auch wenn ein Vermittler oder Veranstalter Tickets für unsere Führungen verkauft, als mit dem Kunden vereinbart.

2.2 – Honorar
Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Als ortsübliches Entgelt gilt in Wien bzw. für Wiener Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Wiener Fremdenführern verrechnete Entgelt, welches der Verein der geprüften Wiener Fremdenführer jährlich im Zuge seiner von ihm unter seinen Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht.

2.3 – Reisebetreuung
Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.

2.4 – Weiterverrechnung
Der Auftraggeber wird ersucht, seinem Kunden das Werkvertragsentgelt für die Leistungen des Fremdenführers (Führungshonorar) und eine allfällige Buchungsgebühr für die Vermittlung der Leistung des Fremdenführers getrennt in Rechnung zu stellen.

2.5 – Storno
Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

2.6 – Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 1 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird, jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.

2.7 – Verhinderung
Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.

2.8 – Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Bei Bezahlung mit Scheck können bis zu EUR 13,– Bankspesen verrechnet werden. Programmerstellungen werden gesondert verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).

2.9 – Sonstiges
Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird, darf er aber, wenn von Seiten des Reiseveranstalters oder Reisebetreuers kein anderes Programm vorgesehen ist, den Gästen im Anschluss an die vermittelte Führung Stadtspaziergänge zu Fuß anbieten. Ebenso ist es dem Auftraggeber untersagt eine ggf. entsandte Vertretung zukünftig direkt zu buchen. Eine vom Auftraggeber an GabiTours zu zahlende Vermittlungsgebühr von 30% bei Umgehung gilt als vereinbart. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt.